Sanktionen
Verwarnung / Ausweisentzug
Eine Verwarnung bzw. ein Ausweisentzug kann (muss nicht in jedem Fall) ab einer Überschreitung von 16 km/h innerorts, von 21 km/h ausserorts und von 26 km/h auf der Autostrasse/Autobahn angeordnet werden. Die Geschwindigkeitsübertretungen sind Nettowerte nach Abzug der Sicherheitsmarge. Fallweise können bei schweren Überschreitungen zusätzslich noch Freiheitsstrafen verfügt werden.
Wichtige zusätzliche Faktoren für die Beurteilung sind hier ausserdem der automobilistische Leumund, die Witterungs- und Strassenverhältnisse, das Verschulden und die berufliche Notwendigkeit des Führerausweises.
Tipp:
Weitere Infos erhalten Sie auf der Website zu Führerausweisentzug







