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Bussenkatalog

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Mofa- / Radfahrerbussen

Rechtsgebiet:
Bussenkatalog
Stichworte:
Bussenkatalog
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bussenkatalog für Velofahrer und Motorradfahrer sowie deren Mitfahrer bei Verletzung der Verkehrsregeln im fahrenden und ruhenden Verkehr (Halten und Parkieren).

Verkehrsregeln

Loslassen CHF
  • der Lenkvorrichtung

20

  • der Pedale durch die Radfahrerin oder den Radfahrer

20

Nichttragen des Schutzhelmes durch die Führerin oder den Führer eines Motorfahrrades CHF 30
Halten auf dem Fussgängerstreifen, wenn der Verkehr stockt CHF 20
Fahren ohne Licht CHF
  • bei beleuchteter Strasse nachts

40

  • bei unbeleuchteter Strasse nachts

60

  • in einem beleuchteten Tunnel

20

Unerlaubtes Befahren des Trottoirs CHF 40
Behinderndes Befahren von Längsstreifen für Fussgänger CHF 40
Mitführen von Gegenständen, welche die Zeichengebung verunmöglichen CHF 20
Sichaufstellen vor einer wartenden Autokolonne CHF 20
Unnötiges Laufen lassen des Motors eines stillstehenden Motorfahrrades CHF 20
Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren CHF 20
Verbotenes Nebeneinanderfahren CHF
  • mehrere Fahrräder

20

  • mehrere Motorfahrräder

20

  • Fahrrad und Motorfahrrad

20

Sich ziehen lassen CHF 20
Sich schleppen lassen CHF 20
Sich stossen lassen CHF 20
Unerlaubtes Mitführen CHF
  • einer über 7 Jahre alten Person (Art. 63 Abs. 3–5 VRV)

20

  • eines höchstens 7-jährigen Kindes (Art. 63 Abs. 3–5 VRV)

40

Stossen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer CHF 20
Ziehen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer CHF 20
Schleppen eines Fahrzeugs oder Gegenstandes durch die Führerin oder den Führer CHF 20
Nichtbeachten des Vorschriftssignals CHF
  • «Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen»

30

  • «Einfahrt verboten»

30

  • «Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder»

30

  • «Verbot für Motorfahrräder»

30

  • «Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach rechts»

30

  • «Vorgeschriebene Fahrtrichtung nach links»

30

  • «Hindernis rechts umfahren»

30

  • «Hindernis links umfahren»

30

  • «Geradeausfahren»

30

  • «Rechtsabbiegen»

30

  • «Linksabbiegen»

30

  • «Kreisverkehr»

30

  • «Abbiegen nach rechts verboten»

30

  • «Abbiegen nach links verboten»

30

  • «Wenden verboten»

30

  • «Radweg»

30

  • «Begegnungszone»

30

  • «Fussgängerzone»

30

Benützen CHF
  • eines Fussweges ohne abzusteigen

30

  • des Radweges in der verbotenen Fahrtrichtung

30

  • des Radstreifens in der verbotenen Fahrtrichtung

30

Nicht vollständiges Anhalten bei Stopp-Signalen (Rollstopp) CHF 30
Nichbeachten CHF
  • eines Lichtsignals

60

  • eines «Wechselblinklichtsignals» oder eines «Einfachen Blinklichtsignals»

60

Widerhandlung gegen die Einspurordnung durch Missachten des markierten Richtungspfeils sowie des Konturpfeils der Lichtsignalanlage CHF 30
Nichtfortsetzen der Fahrt in Pfeilrichtung CHF 30
Unterlassen des Handzeichens CHF
  • beim Rechtsabbiegen

20

  • beim Linksabbiegen

30

  • beim Überholen

20

Überfahren oder Überqueren einer Sicherheitslinie innerorts CHF 40
Befahren CHF
  • eines Busstreifens

30

  • eines Weges, der sich für Fahrräder und Motorfahrräder nicht eignet oder offensichtlich nicht dafür bestimmt ist

30

Nichtbenützen CHF
  • des Radweges

30

  • des Radstreifens

30

Abstellen eines Fahrrades oder Motorfahrrades, wo das Halten oder das Parkieren verboten ist aufgrund CHF
  • allgemeiner Verkehrsregeln

20

  • von Signalen

20

  • von Markierungen

20

Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen CHF 40

Fahrzeugausrüstungsbussen und Administrativbussen

Benützen eines Motorfahrrades CHF
  • ohne Kontrollschild oder ohne gültige Vignette bei bestehender Versicherung

60

  • ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis

80

  • ohne bestehende Versicherung

120

Überlassen eines Motorfahrrades CHF
  • ohne Kontrollschild oder ohne gültige Vignette bei bestehender Versicherung zum Gebrauch

60

  • ohne den erforderlichen Fahrzeugausweis zum Gebrauch

80

  • ohne bestehende Versicherung zum Gebrauch

120

Fahren mit nicht gut lesbarem Kontrollschild CHF 20
Fahren ohne CHF
  • Glocke

20

  • fest angebrachte Rückstrahler

40

  • den erforderlichen Rückspiegel bei Motorfahrrädern

20

Mangelhafter Zustand des Reifens, pro Rad CHF 20

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